Allgemeine Geschäftsbedingungen der NR Marketing GmbH,
gegenüber Unternehmern und Kaufleuten
Stand: 29.06.2026 | © 2026 NR Marketing GmbH
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsparteien
(1) Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Angebote, Leistungen und Verträge der NR Marketing GmbH (nachfolgend „NR Marketing“) gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“). Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen.
(2) Bindungswirkung
Diese AGB sind Bestandteil sämtlicher Verträge zwischen NR Marketing und dem Kunden, auch wenn auf sie bei Folgegeschäften nicht gesondert Bezug genommen wird.
(3) Ausschluss abweichender Bedingungen
Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn NR Marketing ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt unabhängig davon, ob NR Marketing in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringt.
(4) Verhältnis zu dienstleistungsspezifischen AGB
Neben diesen Haupt-AGB gelten für die folgenden Leistungsbereiche ergänzende, dienstleistungsspezifische AGB, die bei Abschluss des jeweiligen Vertrages Vertragsbestandteil werden:
AGB Leadverkauf – für den Kauf und die Lieferung von generierten Leads bzw. Datensätzen
AGB Performance-Marketing / Retainer – für die monatliche Betreuung und Schaltung von Werbeanzeigen auf Basis eines festen Monatshonorars
AGB Provisionsbasiertes Marketing / Garantievertrag – für Leistungen auf Provisionsbasis mit vereinbarter Lead-Garantie
Die dienstleistungsspezifischen AGB regeln ausschließlich die Besonderheiten des jeweiligen Leistungsmodells. Im Übrigen gelten diese Haupt-AGB. Bei Widersprüchen gehen die dienstleistungsspezifischen AGB vor.
§ 2 Leistungsumfang und Mitwirkungspflichten
(1) Leistungsbeschreibung
NR Marketing erbringt Dienstleistungen insbesondere in den Bereichen Online-Marketing, Leadgenerierung, Performancemarketing, Online-Reputationsmanagement, Unternehmensberatung, Webdesign sowie Erstellung und Betreuung von Webseiten und Landingpages. Art und Umfang der konkret geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder der Auftragsbestätigung.
(2) Kein Erfolgsversprechen
Soweit nicht ausdrücklich schriftlich oder in Textform etwas Abweichendes vereinbart wurde, schuldet NR Marketing keinen konkreten wirtschaftlichen Erfolg – insbesondere keine bestimmte Anzahl an Leads, Umsätzen, Anfragen, Bewerbungen, Conversions, Rankings oder Abschlüssen – sondern ausschließlich die vertraglich vereinbarte Dienstleistung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
(3) Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig, vollständig und unentgeltlich zu erbringen. Hierzu gehören insbesondere:
Bereitstellung aller notwendigen Informationen, Inhalte, Freigaben und Materialien
Einräumung von Zugängen zu Werbekonten, CRM-Systemen, Domains, Tracking-Tools und sonstigen technischen Systemen
Benennung eines erreichbaren Ansprechpartners mit Entscheidungsbefugnis
Rechtzeitige Abnahme und Freigabe von Entwürfen, Anzeigenmitteln, Texten und Kampagnensetups
(4) Folgen unterbliebener Mitwirkung
Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen. Der Vergütungsanspruch von NR Marketing bleibt unberührt. Mehrkosten, die durch unterbliebene oder verspätete Mitwirkung entstehen, trägt der Kunde.
(5) Leistungsbestimmungsrecht
Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, bestimmt NR Marketing Inhalt, Methode, Ablauf und Mittel der Leistungserbringung nach billigem Ermessen gemäß § 315 BGB.
(6) Einsatz von Subunternehmern und Erfüllungsgehilfen
NR Marketing ist berechtigt, zur Leistungserbringung Dritte, insbesondere Subunternehmer, Freelancer und technische Dienstleister, einzusetzen, sofern die Qualität der Leistung hierdurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
(7) Drittplattformen
NR Marketing übernimmt keine Gewähr für die dauerhafte Verfügbarkeit, Freigabe, Reichweite, Ausspielung oder den unveränderten Fortbestand von Konten, Anzeigen, Profilen, Inhalten oder Kampagnen auf Plattformen Dritter wie Meta, Google, TikTok, LinkedIn oder sonstigen Kanälen, soweit die Ursache nicht im alleinigen Verantwortungsbereich von NR Marketing liegt.
(8) Rechtliche Verantwortung des Kunden
Der Kunde ist für die rechtliche Zulässigkeit der von ihm beauftragten oder freigegebenen Inhalte, Werbeaussagen, Zielgruppenansprache und Kampagnenmaßnahmen allein verantwortlich. NR Marketing schuldet keine eigenständige rechtliche Prüfung, soweit diese nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 3 Nutzungsrechte und Urheberrecht
(1) Eigentumsverbleib bis zur vollständigen Zahlung
Sämtliche von NR Marketing erstellten Arbeitsergebnisse – insbesondere Webseiten, Landingpages, Funnels, Werbemittel, Texte, Grafiken, Konzepte, Skripte, Quellcodes, Leads, Templates und Automationen – bleiben bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung im Eigentum von NR Marketing. Nutzungs- und Verwertungsrechte gehen erst nach vollständigem Zahlungseingang auf den Kunden über.
(2) Umfang der eingeräumten Rechte
Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den für ihn individuell erstellten Arbeitsergebnissen, beschränkt auf die vertraglich vorausgesetzten Zwecke. Eine Bearbeitung, Weitergabe an Dritte, Unterlizenzierung oder zweckfremde Nutzung ist nur mit vorheriger Zustimmung von NR Marketing zulässig. Rechte an wiederverwendbaren Bestandteilen, internen Frameworks, Plugins, Bibliotheken und generischen Modulen verbleiben stets bei NR Marketing.
(3) Webseiten – Kaufprinzip
Individuell erstellte Webseiten werden ausschließlich käuflich erworben. Eine zeitlich befristete oder mietweise Überlassung ist ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart. Die Übergabe von Quelltexten, Administrationszugängen oder Exportdateien setzt vollständigen Zahlungseingang voraus.
(4) Landingpages – Nutzungsüberlassung mit Kaufoption
Landingpages, die im Rahmen eines laufenden Vertragsmodells bereitgestellt werden, werden dem Kunden für die Dauer des jeweiligen Vertrages zur Nutzung überlassen. Mit Vertragsende erlischt das Nutzungsrecht automatisch, sofern nicht spätestens bis zum Vertragsende eine gesonderte Kaufvereinbarung geschlossen wurde. NR Marketing ist berechtigt, die Landingpages, Domains und technischen Anbindungen nach Vertragsende zu deaktivieren.
(5) Fremdkosten
Kosten für Media-Budgets, Werbeanzeigen, Software, Hosting, Domains, Plugins, externe Dienstleister oder sonstige Fremdkosten sind nicht in der Vergütung enthalten, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, und vom Kunden gesondert zu tragen.
§ 4 Vertragsschluss
(1) Formen des Vertragsschlusses
Verträge können schriftlich, in Textform (z. B. per E-Mail, Messenger, digitale Angebots- und Buchungstools) oder mündlich und telefonisch geschlossen werden.
(2) Zeitpunkt des Vertragsschlusses
Ein Vertrag kommt zustande, sobald:
der Kunde ein Angebot von NR Marketing annimmt,
NR Marketing ein Angebot des Kunden annimmt,
NR Marketing mit der Leistungserbringung beginnt oder
der Kunde einer konkret bezeichneten Leistung mündlich oder in Textform zustimmt.
(3) Dokumentation mündlicher Abschlüsse
Bei mündlichen oder telefonischen Vertragsabschlüssen ist NR Marketing berechtigt, den Vertragsinhalt anschließend in einer Auftragsbestätigung, Leistungsübersicht oder Rechnung in Textform zu dokumentieren. Widerspricht der Kunde dieser Zusammenfassung nicht innerhalb von 3 Werktagen nach Zugang, gilt der dokumentierte Vertragsinhalt als verbindlich, sofern der Kunde Kaufmann ist.
(4) Kein Widerrufsrecht
Da NR Marketing ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB kontrahiert, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Preisangaben
Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
(2) Fälligkeit
Die Vergütung ist, soweit im jeweiligen Vertrag oder in den dienstleistungsspezifischen AGB nichts Abweichendes geregelt ist, sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
(3) Rechnungsstellung
NR Marketing ist berechtigt, Rechnungen elektronisch zu übermitteln. Die Rechnungsstellung erfolgt gemäß den im Angebot oder Vertrag vereinbarten Zahlungsintervallen.
(4) SEPA-Lastschrift
Bei vereinbarter Zahlung per SEPA-Lastschrift erteilt der Kunde auf Anforderung von NR Marketing ein entsprechendes Mandat. Der Kunde ist verpflichtet, für ausreichende Kontodeckung zu sorgen. Scheitert eine Lastschrift aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, ist der offene Betrag innerhalb von 3 Werktagen per Überweisung auszugleichen. Entstehende Rücklastschriftkosten trägt der Kunde.
(5) Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von NR Marketing anerkannt sind.
(6) Rechnungsprüfung
Der Kunde ist verpflichtet, Rechnungen unverzüglich zu prüfen. Einwendungen sind innerhalb von 5 Werktagen nach Zugang in Textform geltend zu machen. Danach gelten Rechnungen als genehmigt, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
§ 6 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Laufzeit
Die jeweilige Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem individuellen Angebot, Vertrag oder der Auftragsbestätigung. Sofern keine Laufzeit vereinbart ist, gilt der Vertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen.
(2) Ordentliche Kündigung
Eine ordentliche Kündigung vor Ablauf einer vereinbarten Mindestlaufzeit ist ausgeschlossen, soweit nicht ausdrücklich Abweichendes vereinbart wurde oder zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
(3) Automatische Verlängerung
Wird ein Vertrag mit vereinbarter Mindestlaufzeit nicht spätestens 4 Wochen vor deren Ablauf in Textform gekündigt, verlängert er sich automatisch um die ursprünglich vereinbarte Laufzeit, höchstens jedoch um jeweils 12 Monate.
(4) Textform
Kündigungen bedürfen mindestens der Textform. Eine Kündigung per Messenger oder E-Mail ist wirksam, ohne dass es einer gesonderten Bestätigung durch NR Marketing bedarf.
(5) Außerordentliche Kündigung
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für NR Marketing insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung mit fälligen Zahlungen in Verzug gerät, seine Mitwirkungspflichten nachhaltig verletzt, rechtswidrige Inhalte bereitstellt oder die Leistungen von NR Marketing missbräuchlich nutzt.
§ 7 Leistungsverzug
(1) Leistungsfristen
Vereinbarte Fristen beginnen erst, wenn alle kaufmännischen, technischen und inhaltlichen Voraussetzungen sowie vereinbarte Zahlungen vollständig vorliegen.
(2) Fristverlängerung bei Mitwirkungsausfall
Verzögerungen, die auf verspäteter oder unterbliebener Mitwirkung des Kunden, auf Umständen aus seinem Verantwortungsbereich oder auf nicht von NR Marketing zu vertretenden Ereignissen beruhen, führen zu einer angemessenen Verlängerung vereinbarter Fristen.
(3) Leistungszurückbehaltungsrecht bei Zahlungsverzug
Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist NR Marketing berechtigt, sämtliche weiteren Leistungen bis zur vollständigen Begleichung aller offenen Forderungen auszusetzen. Gesetzliche Verzugszinsen bleiben unberührt.
§ 8 Haftung
(1) Unbeschränkte Haftung
NR Marketing haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach Maßgabe zwingender gesetzlicher Vorschriften, insbesondere des Produkthaftungsgesetzes.
(2) Haftungsbeschränkung bei leichter Fahrlässigkeit
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung von NR Marketing auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Haftungsausschluss im Übrigen
Im Übrigen ist die Haftung von NR Marketing bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Mitarbeiterhaftung
Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten der Organe, Mitarbeiter, freien Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer von NR Marketing.
§ 9 Datenschutz und Vertraulichkeit
(1) Datenschutzpflichten
Beide Parteien beachten die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere die DSGVO und das BDSG.
(2) Auftragsverarbeitung
Soweit NR Marketing personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO. Ohne einen solchen Vertrag ist NR Marketing berechtigt, die betreffende Datenverarbeitung auszusetzen.
(3) Eigenverantwortung des Kunden
Soweit dem Kunden Daten (insbesondere Leads) zur eigenen Nutzung und Ansprache übermittelt werden und der Kunde dabei selbst datenschutzrechtlich Verantwortlicher ist, trägt er ab Übergabe die alleinige Verantwortung für die rechtmäßige Verarbeitung, Ansprache, Speicherung, Löschung und Erfüllung von Informationspflichten.
(4) Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Pflicht besteht über das Vertragsende hinaus.
§ 10 Verhaltenspflichten und Rufschutz
Der Kunde hat es zu unterlassen, bewusst unwahre Tatsachenbehauptungen über NR Marketing oder ihre Marken zu verbreiten oder gezielte Maßnahmen zu ergreifen, die den Ruf von NR Marketing nachweislich schädigen. Gesetzlich zulässige Meinungsäußerungen, berechtigte Kritik und die Wahrnehmung eigener Rechte sind hiervon ausdrücklich nicht betroffen. Bei schuldhaften Rechtsverletzungen stehen NR Marketing alle gesetzlichen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche zu.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Individuelle Vereinbarungen
Individuelle Vereinbarungen im Angebot, Vertrag oder in der Auftragsbestätigung gehen diesen AGB vor.
(2) Rechtswahl
Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen NR Marketing und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(3) Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz der NR Marketing GmbH. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der NR Marketing GmbH, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(4) Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine solche, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
(5) Schriftformänderungen
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Stand: 29.06.2026 | © 2026 NR Marketing GmbH
Alle dienstleistungsspezifischen AGB (Leadverkauf, Retainer/Performance-Marketing, Provisionsmodell/Garantievertrag) sind integraler Bestandteil des jeweiligen Vertragsverhältnisses und ergänzen diese Haupt-AGB.
Dienstleistungsspezifische AGB
Ergänzend zur Haupt-AGB der NR Marketing GmbH
Leadverkauf
AGB Leadverkauf
NR Marketing GmbH Dienstleistungsspezifische AGB
Ergänzend zur Haupt-AGB der NR Marketing GmbH
§ 1 Vertragsgegenstand und Liefermodalitäten
(1) Vertragsgegenstand
Gegenstand dieses Vertrages ist der Verkauf und die Lieferung von Datensätzen (nachfolgend „Leads“) durch NR Marketing an den Kunden. Inhalt, Umfang, Zielgruppe, Zielprodukt, Zielkanal und Qualitätsstandard der zu liefernden Leads werden im jeweiligen Angebot oder Vertrag individuell festgelegt.
(2) Kein Erfolgsversprechen
NR Marketing schuldet ausschließlich die Lieferung der vertraglich vereinbarten Leads. Ein bestimmter Vermittlungs-, Umsatz- oder Abschlusserfolg beim Kunden wird nicht garantiert. Der wirtschaftliche Verwertungserfolg liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich des Kunden.
(3) Liefermodalitäten
Die Lieferung der Leads erfolgt über einen im Vorfeld vereinbarten Zeitraum, standardmäßig täglich oder werktäglich. Die Übermittlung kann je nach Vereinbarung erfolgen per:
E-Mail (CSV, Einzelmeldung oder Sammelübersicht)
direkt in das CRM-System des Kunden (z. B. per Webhook oder API)
automatisch aktualisierende Tabellenlösung (z. B. Google Sheets)
sonstige individuell vereinbarte technische Schnittstelle
Die genauen Liefermodalitäten werden im Angebot oder Vertrag festgelegt. Lieferfristen beginnen erst nach vollständigem Zahlungseingang sowie nach Vorliegen aller erforderlichen technischen Voraussetzungen auf Kundenseite.
§ 2 Datenschutz und zulässige Nutzung
(1) Datenschutzkonforme Erhebung
NR Marketing sichert zu, die Leads im Einklang mit den anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der DSGVO, erhoben zu haben. Eine Garantie für die dauerhafte rechtliche Verwertbarkeit jedes einzelnen Leads in jeder konkreten Nutzungssituation des Kunden wird nicht übernommen.
(2) Eigenverantwortung des Kunden ab Übergabe
Ab dem Zeitpunkt der Übermittlung der Leads ist der Kunde für deren weitere Verarbeitung, Speicherung, Nutzung, Kontaktaufnahme, Dokumentation, Löschung und Sperrung sowie für die Einhaltung aller anwendbaren datenschutz-, wettbewerbs- und telekommunikationsrechtlichen Vorschriften (insbesondere DSGVO, UWG, TDDDG) allein verantwortlich.
(3) Zweckbindung
Die Leads dürfen ausschließlich für die im Vertrag vereinbarten Zwecke und Zielprodukte verwendet werden. Unzulässig sind insbesondere:
Weitergabe an Dritte, gleich ob entgeltlich oder unentgeltlich
Nutzung für andere Produkte oder Zielgruppen als vereinbart
Anreicherung mit Drittbeständen oder Adresshandel
Mehrfachverwertung oder zweckändernde Verarbeitung
Ausnahmen bedürfen der vorherigen Zustimmung von NR Marketing in Textform.
(4) Auftragsverarbeitung
Soweit NR Marketing im Einzelfall personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO. Soweit kein Auftragsverarbeitungsverhältnis vorliegt, handeln die Parteien datenschutzrechtlich als eigenständig Verantwortliche.
§ 3 Zahlungsbedingungen und Lieferbeginn
(1) Vorauszahlung
Leads sind, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, im Voraus zu bezahlen. Die Zahlung erfolgt auf Rechnung. NR Marketing ist berechtigt, die Lieferung bis zum vollständigen Zahlungseingang aufzuschieben.
(2) Beginn der Lieferung
Der Beginn der Lieferfrist startet frühestens 3–5 Werktage nach vollständigem Zahlungseingang sowie nach Vorliegen aller erforderlichen technischen und organisatorischen Voraussetzungen auf Kundenseite.
(3) Dauerabnahme
Bei vereinbarter Dauerabnahme von Leads erfolgt die Zahlung monatlich im Voraus. Die Lieferung erfolgt fortlaufend während des vereinbarten Zeitraums.
§ 4 Vertragsschluss / Kommunikation
(1) Vertragsformen
Verträge können schriftlich, in Textform (z. B. per E-Mail, Messenger, digitale Buchungstools) oder telefonisch geschlossen werden. Ein telefonischer Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde einem konkret bezeichneten Angebot mündlich zustimmt.
(2) Dokumentation
NR Marketing ist berechtigt, den Vertragsinhalt anschließend in einer Rechnung, Auftragsbestätigung oder Leistungsübersicht in Textform zu dokumentieren. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 3 Werktagen nach Zugang, gilt die Dokumentation als verbindlich, sofern der Kunde Kaufmann ist.
(3) Kein Widerrufsrecht
Da NR Marketing ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB kontrahiert, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.
(4) Rechnungsprüfung und Einwendungsfrist
Der Kunde ist verpflichtet, Rechnungen sowie Lieferübersichten unverzüglich zu prüfen. Einwendungen gegen Rechnungen oder Mengenabrechnungen sind innerhalb von 5 Werktagen nach Zugang in Textform geltend zu machen. Danach gelten sie als genehmigt, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
§ 5 Reklamationen und Abnahme
(1) Prüfpflicht und Reklamationsfrist
Der Kunde ist verpflichtet, gelieferte Leads unverzüglich nach Erhalt auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Reklamationen müssen innerhalb von 14 Tagen ab jeweiliger Lead-Lieferung in Textform unter nachvollziehbarer Begründung bei NR Marketing eingereicht werden. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Leads als abgenommen und akzeptiert.
(2) Standardmäßige Reklamationsgründe
Folgende Reklamationsgründe werden standardmäßig anerkannt, ohne dass sie gesondert im Angebot vereinbart werden müssen:
Doppelte Lieferung desselben Leads durch NR Marketing innerhalb des vereinbarten Bezugszeitraums
Telefonnummer, die laut Rückmeldung des Telefonanbieters nicht vergeben ist
Leads mit einer Telefonnummer, die nicht aus Deutschland stammt (Ländervorwahl abweichend von +49), sofern nicht ausdrücklich ein anderes Zielland oder eine Sonderkategorie (z. B. „Expats Leads“) vereinbart wurde
Nachweislich bereits vor der Lead-Generierung bestehende Vertrags- oder Maklervollmacht des Kunden gegenüber dem Lead (Nachweis durch den Kunden erforderlich)
(3) Erweiterte Reklamationsgründe
Erweiterte Reklamationsgründe sind nur dann zulässig, wenn sie ausdrücklich im Angebot, Vertrag oder in der Auftragsbestätigung vereinbart wurden. Zulässige erweiterte Reklamationsgründe sind ausschließlich:
Die E-Mail-Adresse weist bei Versand einer Mail eine technische Fehlermeldung auf
Die Person ist für den vereinbarten Zielabschluss altersmäßig ungeeignet (z. B. Leben: über 50 Jahre / Kranken: über 45 Jahre), sofern ein entsprechender Altersfilter vereinbart wurde
Der Lead hat nachweislich falsche Einkommensangaben gemacht, sofern ein Einkommensfilter (z. B. bei Kapitalanlageimmobilien) vereinbart und der Nachweis durch den Kunden erbracht wurde
(4) Beweislast
Die Beweislast für das Vorliegen eines Reklamationsgrundes trägt in allen Fällen der Kunde.
(5) Maximale Nachlieferung
Sofern eine Reklamation ausdrücklich vereinbart wurde, kann eine Nachlieferung maximal bis zur Höhe der ursprünglich bestellten Lead-Anzahl erfolgen. Die Gesamtmenge ersetzter Leads darf die ursprünglich bestellte Anzahl nicht überschreiten. Eine darüber hinausgehende Erstattung oder Nachlieferung ist ausgeschlossen.
(6) Reklamationsbearbeitung und Nachkontakt durch NR Marketing
Nach Eingang einer Reklamation prüft NR Marketing den betreffenden Lead. NR Marketing ist berechtigt, reklamierte Leads durch ihr Spezialistenteam erneut telefonisch zu kontaktieren, um die Erreichbarkeit oder Vermittlungsfähigkeit zu prüfen. Wird durch diese Nachbearbeitung ein erfolgreicher Abschluss erzielt, entfällt jeglicher Anspruch des Kunden auf Rückerstattung, Gutschrift oder Ersatz für den betreffenden Lead endgültig.
(7) Kontaktsperre während laufender Reklamation
Leads, für die eine Reklamation eingereicht wurde, dürfen vom Kunden ab dem Zeitpunkt der Reklamationsanfrage nicht mehr kontaktiert werden, solange die Prüfung durch NR Marketing noch nicht abgeschlossen ist. Leads, für die NR Marketing die Reklamation abgelehnt hat, dürfen wieder kontaktiert werden. Bei Zuwiderhandlung ist NR Marketing berechtigt, den vollen Lead-Preis für den betreffenden Lead in Rechnung zu stellen und die Geschäftsbeziehung fristlos zu beenden.
§ 6 Nichtlieferung und Haftung
(1) Rückerstattung bei Nichtlieferung
Ist NR Marketing aus von ihr zu vertretenden Gründen dauerhaft nicht in der Lage, die vertraglich vereinbarte Anzahl an Leads zu liefern, wird der Kunde unverzüglich informiert. NR Marketing erstattet den anteiligen Betrag, der dem Wert der nicht gelieferten Leads entspricht, innerhalb von 30 Tagen nach Feststellung der Nichtlieferung.
(2) Haftungsbegrenzung
Die Haftung von NR Marketing ist – außer in Fällen von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit – auf den Wert der jeweils betroffenen, nicht gelieferten Leads begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf entgangenen Gewinn oder Folgeschäden, sind ausgeschlossen.
§ 7 Laufzeit und Kündigung bei Dauerabnahme
(1) Laufzeit
Die Laufzeit bei vereinbarter Dauerabnahme ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.
(2) Kündigung
Kündigungen bedürfen mindestens der Textform und sind unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist zu erklären. Sofern keine Frist vereinbart ist, gilt eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende.
Stand: 29.06.2026 | © 2026 NR Marketing GmbH
Diese AGB gelten ergänzend zur Haupt-AGB der NR Marketing GmbH.
Monatsretainer
AGB Performance Marketing & Retainer
NR Marketing GmbH
Dienstleistungsspezifische AGB
Ergänzend zur Haupt-AGB der NR Marketing GmbH
Stand: 29.06.2026
Hinweis: Diese AGB gelten ausschließlich für Verträge über die monatliche Betreuung und Schaltung von Werbeanzeigen auf Basis eines festen Monatshonorars (Retainer-Modell). Sie ergänzen die Haupt-AGB der NR Marketing GmbH, die in vollem Umfang weiterhin Anwendung finden. Bei Widersprüchen gehen diese dienstleistungsspezifischen AGB vor.
§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Leistungsinhalt
Gegenstand dieses Vertrages ist die laufende Betreuung, Konzeption, Erstellung, Ausspielung, Optimierung und das Reporting von Werbeanzeigenkampagnen des Kunden auf digitalen Plattformen (insbesondere Meta, Google, TikTok, LinkedIn oder anderen vereinbarten Kanälen) durch NR Marketing.
(2) Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang – insbesondere betreute Plattformen, Kampagnenanzahl, Anzeigenformate, Reporting-Intervalle, kreative Leistungen sowie etwaige Zusatzleistungen – wird im individuellen Angebot oder Vertrag festgelegt. Leistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, sind gesondert zu vergüten.
(3) Kein Erfolgsversprechen
NR Marketing schuldet im Rahmen des Retainer-Modells die vereinbarte Dienstleistung als Dienstleistung, nicht als Werkleistung. Es wird kein bestimmter Werbeerfolg, keine Mindestanzahl an Leads, Klicks, Reichweiten, Conversions oder sonstiger messbarer KPIs garantiert, sofern nicht ausdrücklich und gesondert schriftlich vereinbart. Anzeigenauktionen, Plattformentscheidungen, saisonale Schwankungen und externe Marktbedingungen liegen außerhalb des Einflussbereichs von NR Marketing.
§ 2 Vergütung / Retainer-Honorar
(1) Monatliches Festhonorar
Die Vergütung erfolgt als monatliches Pauschalhonorar (Retainer). Die Höhe des Retainers richtet sich nach dem individuell vereinbarten Leistungsumfang sowie dem monatlichen Werbebudget (Ad Spend) des Kunden und wird im jeweiligen Angebot oder Vertrag festgelegt.
(2) Anpassung bei Budgetänderung
Erhöht oder reduziert sich das monatliche Werbebudget des Kunden dauerhaft und wesentlich gegenüber dem bei Vertragsschluss vereinbarten Niveau, ist NR Marketing berechtigt, das Retainer-Honorar entsprechend anzupassen. NR Marketing wird den Kunden über eine geplante Anpassung in Textform informieren. Die Anpassung wird wirksam, wenn der Kunde ihr nicht innerhalb von 10 Werktagen in Textform widerspricht. Im Falle eines Widerspruchs sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende in Textform zu kündigen.
(3) Werbebudget nicht enthalten
Das Retainer-Honorar deckt ausschließlich die Managementleistung von NR Marketing ab. Sämtliche Werbebudgets (Ad Spend), die auf Plattformen wie Meta, Google, TikTok oder anderen Kanälen eingesetzt werden, sind nicht im Retainer enthalten und werden vom Kunden direkt und eigenverantwortlich auf den jeweiligen Plattformen hinterlegt oder gesondert in Rechnung gestellt.
§ 3 Fälligkeit und Abrechnung
(1) Rechnungsstellung zu Monatsbeginn
Das Retainer-Honorar wird monatlich im Voraus abgerechnet. Die Rechnung wird zu Beginn jedes Kalendermonats gestellt und ist sofort ohne Abzug fällig. Die Rechnung gilt für den jeweils laufenden Kalendermonat.
(2) Voller Monatsbetrag – keine anteilige Abrechnung
Das Retainer-Honorar ist unabhängig vom tatsächlichen Start- oder Enddatum der Leistungserbringung innerhalb des Kalendermonats stets in voller Höhe fällig. Eine anteilige Abrechnung ist ausschließlich nach vorheriger ausdrücklicher Rücksprache und schriftlicher Bestätigung durch NR Marketing möglich. Ein Anspruch des Kunden auf anteilige Abrechnung besteht nicht.
(4) Zahlungsverzug
Gerät der Kunde mit dem Retainer in Verzug, ist NR Marketing berechtigt, die Kampagnenbetreuung, Anzeigenschaltung sowie alle weiteren Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich aller offenen Forderungen zu pausieren oder einzustellen. Eine Pflicht zur nachträglichen Kompensation ausgefallener Kampagnenlaufzeiten besteht nicht. Der Vergütungsanspruch für ausgefallene Zeiträume bleibt bestehen.
§ 4 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Mindestlaufzeit
Die Mindestvertragslaufzeit ergibt sich aus dem individuellen Angebot oder Vertrag. Sofern keine abweichende Laufzeit vereinbart ist, beträgt die Mindestlaufzeit 3 Monate.
(2) Ordentliche Kündigung
Nach Ablauf der Mindestlaufzeit ist der Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende in Textform kündbar. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils einen weiteren Monat, bis eine Kündigung mit entsprechender Frist eingeht.
(3) Kein Anspruch auf Rückerstattung
Bereits in Rechnung gestellte und bezahlte Monatshonorare werden bei Kündigung nicht anteilig erstattet, da der Retainer die Verfügbarkeit und Kapazitätsreservierung von NR Marketing für den jeweiligen Monat abbildet.
(4) Außerordentliche Kündigung
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß den Haupt-AGB bleibt unberührt.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden im Retainer
(1) Freigaben und Reaktionszeiten
Der Kunde verpflichtet sich, Anzeigenentwürfe, Kampagnen-Setups, Texte und Creatives innerhalb von 3 Werktagen nach Vorlage zu prüfen und freizugeben oder begründete Änderungswünsche in Textform mitzuteilen. Verzögert sich die Freigabe durch den Kunden, hat NR Marketing das Recht, den geplanten Kampagnenstart entsprechend zu verschieben, ohne dass daraus ein Anspruch des Kunden auf Leistungsminderung oder Rückerstattung entsteht.
(2) Zugänge und technische Voraussetzungen
Der Kunde stellt NR Marketing rechtzeitig alle notwendigen Zugänge zu Werbekonten, Business-Managern, Trackingsystemen (z. B. Pixel, GTM, Analytics), Zielseiten und sonstigen technischen Systemen zur Verfügung und hält diese aktuell.
(3) Werbebudget-Verfügbarkeit
Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass auf den jeweiligen Plattformen jederzeit ausreichendes Werbebudget hinterlegt ist. Kampagnenunterbrechungen infolge nicht ausreichend gefüllter Werbekonten liegen im Verantwortungsbereich des Kunden und begründen keinen Anspruch auf Minderung oder Rückerstattung des Retainers.
§ 6 Reporting und Kommunikation
(1) Reporting
NR Marketing stellt dem Kunden in vereinbarten Intervallen (standardmäßig monatlich) ein Kampagnen-Reporting zur Verfügung. Inhalt und Format des Reportings ergeben sich aus dem Angebot oder werden zwischen den Parteien abgestimmt.
(2) Kommunikation
Strategische Abstimmungen, Kampagnen-Reviews und Feedbackgespräche finden in dem im Vertrag vereinbarten Turnus statt. Zusätzliche Strategiemeetings oder Consultingleistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs sind gesondert zu vergüten.
§ 7 Plattformrichtlinien und Kontorisiken
(1) Plattformunabhängigkeit
NR Marketing erbringt ihre Leistungen auf Basis der jeweils aktuell geltenden Richtlinien der genutzten Werbeplattformen. Änderungen dieser Richtlinien, Einschränkungen, Sperrungen oder Kontosuspendierungen durch die Plattformbetreiber liegen außerhalb des Einflussbereichs von NR Marketing und begründen keinen Anspruch auf Honorarminderung, Rückerstattung oder Schadensersatz.
(2) Kontosperren
Wird ein Werbekonto des Kunden durch einen Plattformbetreiber gesperrt oder eingeschränkt, liegt die Verantwortung für die Freischaltung beim Kunden. NR Marketing unterstützt auf Wunsch im Rahmen des Möglichen bei der Klärung, ohne dafür eine Erfolgsgarantie zu übernehmen. Der Retainer-Anspruch bleibt während einer Kontosperrung bestehen, sofern NR Marketing die Sperrung nicht zu vertreten hat.
Stand: 29.06.2026 | © 2026 NR Marketing GmbH
Diese AGB gelten ergänzend zur Haupt-AGB der NR Marketing GmbH.
Provisionsmodell
AGB Provisionsbasiertes Marketing & Garantievertrag
NR Marketing GmbH Dienstleistungsspezifische AGB
Ergänzend zur Haupt-AGB der NR Marketing GmbH
Hinweis: Diese AGB gelten ausschließlich für Verträge über provisionsbasierte Marketingleistungen mit vereinbarter Lead-Garantie (Garantievertrag). Sie ergänzen die Haupt-AGB der NR Marketing GmbH, die in vollem Umfang weiterhin Anwendung finden. Bei Widersprüchen gehen diese dienstleistungsspezifischen AGB vor.
§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Leistungsinhalt
Gegenstand dieses Vertrages ist die Konzeption, Erstellung, Ausspielung und Optimierung von Werbeanzeigenkampagnen durch NR Marketing auf digitalen Plattformen (insbesondere Meta, Google, TikTok, LinkedIn oder anderen vereinbarten Kanälen) für den Kunden, mit dem Ziel, eine vertraglich garantierte Mindestanzahl an Leads innerhalb eines Zeitraums von 3 Kalendermonaten zu generieren.
(2) Vergütungsmodell
Die Vergütung von NR Marketing erfolgt in den ersten 3 Vertragsmonaten ausschließlich auf Provisionsbasis gemäß § 2 dieser AGB. NR Marketing verzichtet in diesem Zeitraum auf ein festes Managementhonorar. Ab dem 4. Vertragsmonat ist eine Umstellung auf ein anderes Vergütungsmodell (z. B. Retainer) möglich und wird gesondert vereinbart.
(3) Exklusivität des Modells
Das vorliegende Vertragsmodell ist ausschließlich für Neukunden oder Kunden ohne laufendes Vertragsverhältnis mit NR Marketing vorgesehen. Die gleichzeitige Nutzung dieses Modells neben einem bestehenden Retainer-Vertrag mit NR Marketing ist ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart.
§ 2 Vergütung / Provision
(1) Provisionsverzicht in der Garantielaufzeit
Während der vereinbarten Garantielaufzeit von 3 Monaten erhebt NR Marketing kein festes Honorar. Die Leistung von NR Marketing wird ausschließlich durch eine Erfolgsprovision gemäß § 2 Abs. 3 vergütet, sofern die Garantieleistung erreicht oder übertroffen wird.
(2) Werbebudget als Gegenleistung
Als Gegenleistung für die provisionsbasierte Erbringung der Managementleistung stellt der Kunde monatlich das im Vertrag vereinbarte Werbebudget (Ad Spend) zur Verfügung. Das Werbebudget wird monatlich im Voraus fällig und ist für die Schaltung von Werbeanzeigen bestimmt.
§ 3 Lead-Garantie
(1) Garantierte Lead-Anzahl
NR Marketing garantiert dem Kunden für den vereinbarten Garantiezeitraum von 3 Monaten die Generierung einer im Vertrag individuell festgelegten Mindestanzahl an Leads (nachfolgend „Garantiemenge“). Die Garantiemenge wird im jeweiligen Angebot oder Vertrag verbindlich festgelegt.
(2) Voraussetzungen der Garantie
Die Lead-Garantie setzt voraus, dass:
das vereinbarte monatliche Werbebudget vollständig, rechtzeitig und ohne Unterbrechung zur Verfügung steht,
der Kunde sämtliche Mitwirkungspflichten gemäß Haupt-AGB und diesen AGB erfüllt,
der Kunde keine eigenmächtigen Änderungen an Kampagnen, Zielseiten, Werbekonten oder Tracking-Setups vornimmt,
keine Kontosperrungen, Richtlinienänderungen oder sonstige plattformseitige Einschränkungen eintreten, die NR Marketing nicht zu vertreten hat,
der Vertrag für die gesamte Garantielaufzeit von 3 Monaten aufrechterhalten bleibt.
(3) Budgetaufstockung durch NR Marketing bei Nichterfüllung
Wird die garantierte Lead-Anzahl am Ende der 3-monatigen Garantielaufzeit nachweislich nicht erreicht und hat NR Marketing die Nichterfüllung zu vertreten, verpflichtet sich NR Marketing, eigenes Werbebudget in der erforderlichen Höhe einzusetzen, um die fehlenden Leads bis zum Erreichen der Garantiemenge zu generieren. Diese Nacherfüllungspflicht besteht ausschließlich durch Lieferung der ausstehenden Leads, nicht durch Zahlung eines Geldbetrages.
(4) Ausschluss der Garantie
Die Lead-Garantie entfällt vollständig, wenn:
der Kunde das vereinbarte Werbebudget nicht oder nicht vollständig bereitstellt,
der Kunde den Vertrag vorzeitig beendet oder wesentliche Mitwirkungspflichten verletzt,
der Kunde eigenmächtige Eingriffe in Kampagnen, Creatives, Zielseiten oder technische Systeme vornimmt,
die Nichterfüllung auf Plattformentscheidungen, Richtlinienänderungen, höhere Gewalt oder sonstige Umstände zurückzuführen ist, die NR Marketing nicht zu vertreten hat.
(5) Zählung garantierter Leads – Absendung als Erfüllungskriterium
Ein Lead gilt im Rahmen dieses Garantievertrages als erfüllt und zählt zur garantierten Gesamtmenge, sobald die betreffende Person das Facebook-Kontaktformular (Meta Lead Ad Form oder vergleichbares Plattform-Formular) vollständig abgesendet hat. Maßgeblich ist allein der technische Absende-Vorgang, wie er in den Kampagnendaten der jeweiligen Plattform dokumentiert ist.
Die inhaltliche Vollständigkeit, Richtigkeit oder Qualität der vom Lead eingetragenen Daten (z. B. Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Angaben zur Person) ist für die Zählung als garantierter Lead ohne Belang. Auch Leads mit schwer erreichbaren Kontaktdaten gelten als erfüllt und werden auf die Garantiemenge angerechnet, sofern der Absende-Vorgang technisch einwandfrei dokumentiert ist.
§ 4 Werbebudget / Zahlungspflichten
(1) Monatliche Vorauszahlung
Das vereinbarte monatliche Werbebudget ist jeweils zu Beginn eines jeden der 3 Garantiemonate im Voraus zu entrichten. Die Zahlung ist Voraussetzung für den Start bzw. die Fortsetzung der Kampagnenmaßnahmen im jeweiligen Monat. NR Marketing ist berechtigt, die Leistungserbringung bis zum vollständigen Zahlungseingang aufzuschieben.
(2) Zweckbindung
Das Werbebudget ist ausschließlich für den Einsatz als Ad Spend auf den vereinbarten Werbeplattformen bestimmt. Eine anderweitige Verwendung findet nicht statt. NR Marketing legt auf Anfrage des Kunden eine Aufstellung über den erfolgten Budgeteinsatz vor.
(3) Keine Rückerstattung bei vertragsgemäßem Einsatz
Wurde das Werbebudget vertragsgemäß für Werbemaßnahmen eingesetzt, besteht kein Anspruch des Kunden auf Rückerstattung des Budgets, unabhängig vom erzielten Werbeerfolg. Ausgenommen hiervon sind Fälle, in denen NR Marketing die Nichterfüllung der Garantie zu vertreten hat (vgl. § 3 Abs. 3).
§ 5 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Garantielaufzeit
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 3 Monate ab Vertragsschluss bzw. ab dem ersten Tag der Leistungserbringung (Garantielaufzeit). Während dieser Garantielaufzeit ist eine ordentliche Kündigung durch den Kunden ausgeschlossen.
(2) Kündigungsmöglichkeit nach Ablauf der Garantielaufzeit
Nach Ablauf der 3-monatigen Garantielaufzeit ist der Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende in Textform kündbar, sofern keine abweichende Folgelaufzeit vereinbart wurde. Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt und keine neue Laufzeit vereinbart, läuft er monatlich weiter und ist monatlich kündbar.
(3) Außerordentliche Kündigung
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß den Haupt-AGB bleibt unberührt. NR Marketing ist insbesondere zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn der Kunde das vereinbarte Werbebudget nicht bereitstellt, wesentliche Mitwirkungspflichten verletzt oder den Kampagnenbetrieb eigenmächtig unterbricht.
§ 6 Strafzahlung bei vorzeitigem Vertragsabbruch
(1) Verpflichtung zur vollständigen Durchführung
Der Kunde verpflichtet sich, den Garantievertrag für die gesamte Mindestlaufzeit von 3 Monaten aufrechtzuerhalten und das vereinbarte monatliche Werbebudget vollständig bereitzustellen. Diese Verpflichtung dient dem Ausgleich des von NR Marketing in der Provisionsphase erbrachten Vorleistungsrisikos, da NR Marketing in der Garantielaufzeit kein Festhonorar erhält.
(2) Strafzahlung bei vorzeitigem Abbruch
Bricht der Kunde den Vertrag vor Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit von 3 Monaten ab – insbesondere durch:
Zahlungsverweigerung oder -einstellung des vereinbarten Werbebudgets,
einseitige Einstellung der Kampagnen oder Widerruf notwendiger Zugänge,
vorzeitige Kündigung trotz ausdrücklich vereinbartem Ausschluss,
ist der Kunde verpflichtet, eine Strafzahlung in Höhe von 50 % des vereinbarten monatlichen Werbebudgets, multipliziert mit der Anzahl der verbleibenden vollständigen Monate der Mindestlaufzeit, zu leisten.
(3) Berechnungsbeispiel (nicht vertraglich bindend, nur zur Veranschaulichung)
Vereinbartes monatliches Werbebudget: 3.000 € | Verbleibende Monate nach Abbruch: 2 | Strafzahlung: 50 % × 3.000 € × 2 = 3.000 €
(4) Begründung der Strafzahlung
Die Strafzahlung dient dem Ausgleich des wirtschaftlichen Schadens, der NR Marketing durch den vorzeitigen Abbruch entsteht: NR Marketing hat in der Anlaufphase Zeit, Kapazitäten, Know-how und Ressourcen investiert, ohne ein Festhonorar zu erhalten, und kalkuliert den Return auf Basis der vollständigen Vertragsdurchführung.
(5) Weitergehende Schadensersatzansprüche
Die Strafzahlung tritt an die Stelle eines pauschal bezifferten Mindestschadens. Das Recht von NR Marketing, einen darüber hinausgehenden, nachgewiesenen Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt. Dem Kunden steht es frei, einen geringeren tatsächlichen Schaden nachzuweisen.
§ 7 Mitwirkungspflichten des Kunden im Garantievertrag
(1) Aktive Mitwirkung
Der Erfolg der Garantieleistung setzt die enge Zusammenarbeit des Kunden voraus. Der Kunde verpflichtet sich insbesondere:
alle Kampagnen-Setups, Creatives, Texte, Zielseiten und technischen Voraussetzungen rechtzeitig freizugeben oder bereitzustellen,
Zielseiten und Funnels in funktionsfähigem, für Conversions optimiertem Zustand zu halten,
bei technischen Problemen auf seiner Seite (Tracking, Landingpage, CRM) unverzüglich für Abhilfe zu sorgen,
keine eigenmächtigen Änderungen an Kampagnen, Werbekonten oder Trackingsystemen vorzunehmen.
(2) Folgen unterbliebener Mitwirkung
Unterlässt der Kunde eine notwendige Mitwirkungshandlung, verlängert sich die Garantielaufzeit entsprechend um den Verzugszeitraum. Kann die Garantiemenge aufgrund des Mitwirkungsausfalls des Kunden nicht erreicht werden, entfällt die Nacherfüllungspflicht von NR Marketing anteilig für den betreffenden Zeitraum.
§ 8 Übergang in Folgevertrag
(1) Anschlussvereinbarung
Nach Ablauf der 3-monatigen Garantielaufzeit besteht die Möglichkeit, die Zusammenarbeit auf Basis eines monatlichen Retainer-Modells (vgl. AGB Performance-Marketing & Retainer) fortzusetzen. Die Konditionen des Folgevertrages werden gesondert vereinbart.
(2) Automatische Fortsetzung
Eine automatische Umstellung auf ein Retainer-Modell ohne gesonderte Vereinbarung findet nicht statt. Beide Parteien haben nach Ablauf der Garantielaufzeit das Recht, die Zusammenarbeit zu beenden oder fortzusetzen.
Stand: 29.06.2026 | © 2026 NR Marketing GmbH
Diese AGB gelten ergänzend zur Haupt-AGB der NR Marketing GmbH.